

Bauwerksprüfung
Das Ingenieurbüro Hoffschlag Stuhr Zillinger verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bzw. VDI Richtlinie 6200.
Die Überprüfung von Bauwerken wird in zwei unterschiedlichen Kategorien eingeteilt.
Die DIN 1076 regelt die Überprüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit.
Hierzu zählen Brückenbauwerke mit einer lichten Spannweite von mehr als 2,0 m, Tunnelbauwerke ab einer Länge von 80 m, Trogbauwerke, Stützbauwerke mit einer sichtbaren Höhe von mehr als 1,50 m sowie Lärmschutzwände mit einer Höhe von mehr als 2,0 m.
Die VDI Richtlinie 6200 enthält Beurteilungs- und Bewertungskriterien und Handlungsanleitungen für die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit sowie Empfehlungen für die Instandhaltung von baulichen Anlagen aller Art mit Ausnahme von Verkehrsbauwerken.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit trägt der Eigentümer oder der Verfügungsberechtigte des Bauwerks.
Nach § 3 Musterbauordnung sind Gebäude so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
Der Eigentümer hat die Möglichkeit, die Überprüfung der Bauwerke an qualifizierte Ingenieure zu übertragen. Hierfür stehen unsere kompetenten Fachingenieure der Bauwerksprüfung zur Verfügung.